Kinder- und Jugendparlament

Ein Kinder- und Jugendparlament ist eine Beteiligungsform, die den jeweiligen Kindern und Jugendlichen vor Ort einen verankerten und festgelegten Mitbestimmungsrahmen gibt. Häufig gibt es eine Organisationsstruktur auf Grundlage einer eigenen Satzung und Geschäftsordnung. Die Verankerung an Stellen wie Jugendförderung, Jugendbildungswerk oder Stadtjugendring ist sinnvoll, weil sie die Unterstützung, Betreuung und Organisation des jeweiligen Parlaments sicherstellt.

Die Hauptaufgabe eines Kinder- und Jugendparlaments ist es, sich für die Interessen, Wünsche und Belange aller Kinder und Jugendlicher in der jeweiligen Stadt, der Gemeinde oder in dem Kreisgebiet einzusetzen und gegenüber den Erwachsenen zu vertreten. In der Regel gibt es einen gewählten Vorstand, der die Arbeit des Parlaments strukturiert und es nach außen vertritt. Neben regelmäßigen Parlamentssitzungen arbeitet ein Kinder- und Jugendparlament häufig in Arbeitsgemeinschaften oder projekt- und aktionsbezogen zu verschiedenen Themen.

Im Idealfall wird ein Kinder- und Jugendparlament in alle kommunalen Entscheidungsprozesse, die Kinder- und Jugendliche betreffen, einbezogen und verfügt über bestimmte Rechte: Antragsrecht, Rederecht im Erwachsenenparlament, eine beratende Stimme oder ein Stimmrecht in Ausschüssen und einen eigenen Etat.

Kinder- und Jugendparlamente werden gewöhnlich von ihrer Altersgruppe gewählt. Wahlverfahren und Alterszusammensetzung sind jedoch sehr unterschiedlich.

Siehe im Bereich Mitglieder (u. a.): Marburg, Offenbach, Marburg- Biedenkopf , Wiesbaden, Vogelsbergskreis